Update: Corona-Schutzschirm für Hochschulen gilt weiter
Angesichts der andauernden Auswirkungen der Pandemie auf Studium, Lehre und Forschung hat das Berliner Abgeordnetenhaus am 22. April 2021 das Zweite Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie für den Hochschulbereich beschlossen. Danach können Berliner Studierende auch im Sommersemester 2021 nicht bestandene Prüfungen wiederholen. Darüber hinaus sollen Juniorprofessuren und andere Professuren mit einer befristeten Laufzeit um bis zu ein Jahr verlängert werden können. Für Promotionen mit einer festgelegten Dauer und damit einhergehenden Bearbeitungsfristen wird das Sommersemester 2021 wie auch die…