Mietenstopp in Studierendenwohnheimen umsetzen

Mietenstopp in Studierendenwohnheimen umsetzen

Als letztes Jahr aufgrund des russischen Angriffs auf die Ukraine die Energiekosten enorm anstiegen, wirkte sich dies direkt auf die Pauschalmietverträge in den Wohnheimen des Studierendenwerks aus. Die Bewohner*innen waren mit teils drastischen Mieterhöhungen von 50% konfrontiert.

Diese Mehrbelastungen sind für viele Studierende existenzbedrohend, da sie mit geringem Einkommen oder BaFöG-Unterstützung besonders auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind. Darum setzte sich die SPD im Abgeordnetenhause erfolgreich für ein wirksames Mietenmoratorium auch für die Wohnheimplätze des Studierendenwerks ein. Deren Mietverträge sollen somit auf dem Mietniveau vom 1. August 2022 bleiben.

Allerdings verzögert sich die Umsetzung des Mietenstopps und die Studierenden in den Wohnheimen des Studierendenwerks warten immer noch auf die Rückerstattung der seit September gestiegenen Mieten. Zwar werden vom Studierendenwerk die angekündigten Mieterhöhungen bei Verträgen zum 1. September 2022 noch nicht eingezogen, Studierende mit einem Vertrag ab dem 1. November 2022 zahlen jedoch die höheren Mieten.

Für eine Neuberechnung der Mieten ab Januar 2023 stand zunächst die Preisauskunft des Energieversorgers, der Energiewirtschaftsstelle EWS aus, die dem Studierendenwerk erst Ende Dezember 2022 zuging.

Die gute Nachricht seitens des Studierendenwerks ist, dass die vom Bund beschlossene Energiepreisbremse auch die Energiekosten und somit die Mietkosten ab März 2023 deutlich senkt. So sinkt die Durchschnittsmiete von 388€ (Dezember 2022) auf 323€ (März 2023). Das Studierendenwerk versichert, die daraus sich ergebenden Erstattungen zeitnah zurück zu überweisen.

Für die Umsetzung des Mietenstopps wartet das Studierendenwerk jedoch noch auf eine Einigung mit der Wissenschaftsverwaltung. Auf Nachfrage im Ausschuss für Wissenschaft für Wissenschaft und Forschung am 23. Januar 2023 bestätigte die Senatsverwaltung, dass ein Verfahrensvorschlag zur Bezuschussung der Mieten vom Studierendenwerk seit Mitte Dezember vorliegt, dieser aber noch geprüft werden muss.

Neben der zügigen Umsetzung versprach die Senatsverwaltung, dass Studierende in Notlagen nicht ihre Unterkunft verlieren dürfen und dies zusammen mit dem Studierendenwerk durch Übergangslösungen oder Stundungen verhindert werden soll.

Die Studierenden müssen so rasch wie möglich finanziell entlastet werden und ich setze mich nachdrücklich für eine schnelle Umsetzung des beschlossenen Mietenstopps ein.

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