50 Jahre BAföG: Zeit für ein Update

50 Jahre BAföG: Zeit für ein Update

Ein Meilenstein sozialdemokratischer Bildungspolitik hat in diesen Tagen Goldjubiläum: das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz: BAföG. Es wurde unter der sozial-liberalen Koalition von Willy Brandt am 26. August 1971 im Bundestag verabschiedet und zum 1. September eingeführt. Damit wurde erstmals ein einklagbarer Rechtsanspruch auf die Studienfinanzierung eines Hochschulstudiums geschaffen, Förderung wurde nicht mehr von besonderen Leistungen abhängig gemacht.

“Bildung darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Dafür steht sozialdemokratische Politik heute so wie vor 50 Jahren. Das BAföG soll Studierende finanziell unterstützen, damit sie ihren akademischen Traum, ihren Berufswunsch verwirklichen können”, erläutert Ina Czyborra. “Wenn jetzt aber bei immer mehr Studierenden die Zahl der Geförderten konstant bleibt, läuft das aktuelle System offenbar zu häufig ins Leere. Deshalb ist eine grundsätzliche Reform nötig. Mit der SPD Berlin setze ich mich gegenüber dem Bund für ein modernisiertes alters- und elternunabhängiges BAföG ein.”

Ursprünglich wurde das BAföG als Vollzuschuss gezahlt, der Höchstförderbetrag entsprach der vom Deutschen Studentenwerk als notwendig erachteten Summe. Aber bereits 1974 ging die Förderquote zurück, nachdem der Vollzuschuss in eine Mischform von Zuschuss und Grunddarlehen umgewandelt wurde. 1972 lag der Höchststand der BAföG-Förderung bei 44,6 Prozent aller Studierenden, 2019 wurden nur noch 11,4 Prozent gefördert – das waren 18,5 Prozent der Anspruchsberechtigten. Damit wurden 2019 insgesamt 900 Millionen Euro BAföG-Mittel nicht ausgegeben. Ein Grund dafür ist, dass viele Anspruchsberechtigten aus mangelndem Wissen, Angst vor Schulden und wegen unübersichtlicher Förderbedingungen keinen BAföG-Antrag stellen und sich lieber einen Job suchen.

Viele Akteur*innen fordern ebenso wie die SPD eine grundlegende Reform. Das BAföG soll wieder mehr junge Erwachsene erreichen. Im SPD-Zukunftsprogramm zur Bundestagswahl heißt es: “Junge Menschen in Ausbildung sollen durch direkte, elternunabhängige Auszahlung des neuen Kindergeldes finanziell abgesichert werden – mit einem zusätzlichen, auskömmlichen Fördersatz an BAföG obendrauf.” Und: “Für die Anforderungen des berufsbegleitenden Lernens werden wir alle vorhandenen Instrumente der Ausbildungsfinanzierung entstauben und nachschärfen. Dazu werden wir das BAföG und das Aufstiegs-BAföG besser aufeinander abstimmen und perspektivisch zusammenführen. Die Altersgrenzen im BAföG werden wir dazu in einem ersten Schritt aufheben. Und wir brauchen ein Neustart-BAföG, das auch im Erwachsenenalter neue berufliche Wege öffnen und angemessen den Lebensunterhalt sichert.”

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Link zum SPD-Zukunftsprogramm: https://www.spd.de/zukunftsprogramm/

Seit dem Wintersemester 2020/21 können Studierende einen BAföG-Höchstsatz von 861 Euro erhalten, wenn sie nicht bei den Eltern wohnen und eine Familienversicherung nicht mehr möglich ist: BAföG-Seite des Studierendenwerks Berlin

Leseempfehlung: 50 Jahre BAföG: Geschichte – Entwicklung – Perspektiven auf der Website der Friedrich-Ebert-Stiftung

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