Geht Impfen! Hochschulen planen Präsenz-Semester

Geht Impfen! Hochschulen planen Präsenz-Semester

Der Regierende Bürgermeister und Wissenschaftssenator Michael Müller hat jetzt gemeinsam mit der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen an alle rund 200.000 Studierenden in Berlin appelliert: “Bitte lassen Sie sich impfen”. In einem Brief würdigt er den bisherigen Beitrag der Studierenden zur Bewältigung der Corona-Pandemie und ruft dazu auf, keine Zeit zu verlieren und das vielfältige Angebot an Impfmöglichkeiten gegen das Corona-Virus in Berlin zu nutzen. Auch die Berliner Hochschulen werben nachdrücklich für die Impfbereitschaft unter ihren Studierenden und Beschäftigten und stellen dafür auch eigene Impfangebote bereit. Eine möglichst hohe Impfquote unter Hochschulmitgliedern ist eine wichtige Grundlage für die Rückkehr auf den Campus nach drei Semestern Online-Studium.

“Ich kann mich dem Appell von Michael Müller nur anschließen. Impfen ist das Gebot der Stunde auch für unsere Studierenden!” betont Ina Czyborra. Berlin hatte als erstes Bundesland bereits Mitte Juni mit zusätzlichen Schwerpunktimpfungen für Studierende begonnen. Gemäß dem Berliner Eckpunktepapier für das Wintersemester 2021/2022 planen die Hochschulen Studium und Lehre wieder in Präsenz durchzuführen. “Ausdrücklich bin ich dafür, dass nach drei Semestern im Online-Modus nun ein Wintersemester mit Lehre und Studium überwiegend in Präsenz folgen soll. Dafür ist aber auch eine hohe Impfquote an unseren Hochschulen erforderlich”, so Ina Czyborra weiter.

Die Hochschulen planen mit den bereits etablierten Hygienemaßnahmen und Tests, einer möglichst hohen Impfquote sowie einer angemessenen Kontaktnachverfolgung. Nur wer geimpft, genesen oder getestet ist, kann demnach die Angebote der Hochschulen vor Ort wahrnehmen. Analog zu den anderen Bildungseinrichtungen wird unter strikter Einhaltung der Schutzmaßnahmen die Aufhebung des Mindestabstands von 1,5 Metern angestrebt, um so die Raumbedarfe für Lehre und Studium in Präsenz sicherzustellen. Das Wintersemester beginnt für die Fachhochschulen am 1. Oktober 2021 und für die Universitäten und Kunsthochschulen am 18. Oktober 2021. Die privaten Hochschulen starten teilweise bereits früher in das Wintersemester.

Angesichts niedriger Inzidenzen, breit verfügbarer Testmöglichkeiten und zusätzlicher Impfangebote an Hochschulmitglieder konnten die Hochschulen bereits im Sommersemester erste Öffnungsschritte umsetzen. Nach wie vor können aber auch digitale Lehrangebote erforderlich sein. Folgende Grundsätze sind für den Betrieb der staatlichen, privaten und konfessionellen Hochschulen im Wintersemester 2021/2022 vereinbart:

  • Lehrveranstaltungen und Prüfungen können in Präsenz unter Beachtung der Schutz- und Hygieneregeln stattfinden. Je nach Lage vor Ort können die Hochschulen die Anzahl der Teilnehmenden begrenzen.
  • Hochschulbibliotheken dürfen Leihbetrieb anbieten sowie Arbeitsplätze und PC-Pools öffnen.
  • Nur wer geimpft, genesen oder getestet ist, kann die Angebote der Hochschulen wahrnehmen und Zugang zu den Services erhalten. Der Nachweis über ein negatives Testergebnis darf nicht älter sein als 48 Stunden.
  • Analog zu anderen Bildungsbereichen soll von der allgemeinen Pflicht zur Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern im Lehr- und Forschungsbetrieb an den Hochschulen abgesehen werden können, soweit es das aktuelle Infektionsgeschehen zulässt. Eine entsprechende Regelung ist für die Infektionsschutzmaßnahmenver-ordnung des Landes Berlin vorgesehen.
  • In Hochschulgebäuden gilt grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer Maske.
  • Die Sicherstellung einer angemessenen COVID19-Pandemieprävention und Krisen-begleitung wird durch ein verantwortliches und abgestimmtes Handeln der jeweiligen Hochschule sichergestellt.
  • Für Veranstaltungen, die in Präsenz durchgeführt werden, stellen die Hochschulen eine zur Kontaktverfolgung angemessene Anwesenheitsdokumentation sicher. Die Nutzung der Corona-Warn-App wird ergänzend empfohlen.
  • Spezifische Vorgaben für die Künste und den Sport gelten entsprechend der jeweiligen aktuellen Regelungen der Berliner Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
  • Die Regelungen der SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin in ihrer jeweils gültigen Fassung gelten unabhängig von den im Eckpunktepapier formulierten Grundsätzen.

Download der Regelungen für das Wintersemester: eckpunkte-fuer-das-wintersemester-2021_2022-an-den-berliner-hochschulen

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