Schulen im Regelbetrieb – erste Veranstaltungen möglich

Schulen im Regelbetrieb – erste Veranstaltungen möglich

Die Inzidenzen fallen, die Impfquote steigt, die Teststrategie zeigt Wirkung. Deshalb lockert Berlin jetzt in vielen Bereichen die Corona-Maßnahmen. Das hat der Senat in seiner Sitzung am 1. Juni 2021 beschlossen. So kehren die Schulen ab dem 9. Juni wieder in den Regelbetrieb zurück, die Präsenzpflicht bleibt aber ausgesetzt. Die Hortbetreuung wird ebenfalls wieder angeboten.

Weitere beschlossene Lockerungen:

  • Für Kontaktbeschränkungen gelten künftig als Obergrenzen drinnen sechs Personen aus drei Haushalten (plus Kinder bis 14 Jahren) und draußen zehn Personen aus fünf Haushalten (plus Kinder bis 14 Jahren).
  • Im Einzelhandel und der Außengastronomie entfällt die Testpflicht. Die Innengastronomie ist mit Personenbegrenzung, Reservierungspflicht und Testpflicht wieder möglich.
  • Kinos, Theater, Opern, Konzerthäuser und weitere Kultureinrichtungen dürfen wieder öffnen.
  • Veranstaltungen sind im Freien wieder mit bis zu 500 Personen, drinnen mit bis zu 100 Personen möglich. Private Veranstaltungen aus besonderem Anlass wie Trauerfeiern oder Hochzeiten sind wieder mit bis zu 50 Personen und einer Testpflicht ab elf Personen möglich.
  • Sport ist im Freien wieder ohne Beschränkung der Personenzahl und drinnen mit bis zu 10 Personen möglich.
  • Touristische Übernachtungen sind zeitgleich mit Brandenburg ab dem 11. Juni wieder erlaubt.
  • An den Hochschulen öffnen die Bibliotheken, PC-Pools und Arbeitsräume, Präsenzveranstaltungen in Kleingruppen sind mit Hygienekonzept möglich und die Mensen öffnen analog zur Gastronomie.

Die neue Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung gilt ab dem 4. Juni.

Presseinfo des Senats

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