Mehr Corona-Hilfen für Studierende

Mehr Corona-Hilfen für Studierende

Mit dem Beschluss über den zweiten Nachtragshaushalt am 10. Dezember 2020 hat das Abgeordnetenhaus den Weg für weitere Finanzhilfen für Studierende frei gemacht. Das Land Berlin erhöht die Mittel für Studierende in der Corona-Pandemie um fünf Millionen Euro. Davon fließen drei Millionen Euro in den Technikfonds, der Studierende bei der Beschaffung von Laptops, Software und technischer Ausstattung für das digitale Studium unterstützt. Erstmals können auch Lehrbeauftragte Technikmittel beantragen, die Lehrveranstaltungen eigenverantwortlich durchführen und häufig nur begrenzt auf technische Ressourcen der Hochschulen zurückgreifen können. Mit zwei Millionen Euro wird zudem ein Fonds ausgestattet, der Studierende in Not mit einem Corona-Zuschuss in der kritischen Phase des Studienstarts oder des Studienabschlusses unterstützt. Dabei werden auch die besonderen Belastungen von internationalen Studierenden berücksichtigt. Anträge für beide Fonds können ab dem 4. Januar 2021 über eine neue Online-Plattform des Studierendenwerks Berlin gestellt werden.

Technikfonds: Seit dem Sommersemester 2020 finden Studium und Lehre wegen des Coronarisiko größtenteils digital statt. Das Studierendenwerk konnte mit dem im April eingerichteten Technikfonds (Landesmittel und Spenden von Unternehmen wie der Berliner Sparkasse) bereits rund 700 Studierende mit 200 oder 500 Euro unterstützen, die über keine ausreichende technische Ausstattung verfügten und die Kosten dafür nicht selbst tragen konnten. Ab Januar 2021 können über den Technikfonds auch Lehrbeauftragte Unterstützung erhalten, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Berlin tätig und für die Erbringung digitaler Lehre auf zusätzliche technische Ausstattung angewiesen sind.

Corona-Zuschuss Fonds: Mit dem Corona-Zuschuss Fonds des Berliner Studierendenwerks werden Studierende gefördert, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule im Berlin eingeschrieben sind. Sie können zum Studienstart und Studienabschluss eine einmalige finanzielle Hilfe in Höhe von 1.000 Euro erhalten. Die Förderung ist an verschiedene Förderkriterien geknüpft, so können zum Beispiel keine Personen mit einem Vermögen von über 2.000 Euro die Hilfe erhalten oder Studierende, die sich im Urlaubssemester befinden.

Das Studierendenwerk weist auf seiner Website darauf hin, dass es die Links zu den Online-Verfahren zur Beantragung der Hilfen am 4. Januar 2021 freischalten wird. Detaillierte Informationen zum Antragsverfahren sind ab dem 18.12.2020 verfügbar. Außerdem bittet es alle Studierenden, sich die entsprechenden Informationen vor Antragstellung gründlich durchzulesen. In den vergangenen Monaten wurden immer wieder fehlerhafte Anträge eingereicht, die dann abgelehnt werden mussten.

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