Regelstudienzeit während der Pandemie

Regelstudienzeit während der Pandemie

Das Berliner Parlament hat auf Antrag der rot-rot-grünen Koalition das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) an entscheidenden Punkten verändert. Damit werden die Beeinträchtigungen abgemildert, die Studierende wegen der COVID-19-Pandemie weiterhin hinnehmen müssen. So wird die Regelstudienzeit an die Pandemie-Situation angepasst und entsprechend als “individuelle Regelstudienzeit” verlängert. Außerdem können Prüfungen in diesem Sommersemester sowie im Wintersemester 2020/21 als „Freiversuch“ ablegt werden. „Mit der individuellen Regelstudienzeit sichert Rot-Rot-Grün den verlängerten Bezug von BAföG”, erläutert dazu die wissenschaftspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Ina Czyborra. “Studierende müssen nun Verzögerungen im Studienablauf nicht mehr aufholen, sondern haben dafür ein Semester mehr Zeit. Damit sollen Abbrüche aufgrund finanzieller Schwierigkeiten verhindert werden. Sollten die Beeinträchtigungen aufgrund von COVID-19 anhalten, besteht darüber hinaus die Möglichkeit, kurzfristig über den Senat die Regelstudienzeit um ein weiteres Semester zu verlängern.“

Die BerlHG-Änderungen sind nicht nur Voraussetzung für eine unbürokratische Verlängerung der BAföG-Förderung. Auch Stipendien können so verlängert werden. Werden Prüfungen in der aktuellen Situation nicht bestanden, zählt der Prüfungsversuch nicht. Hierdurch sollen Prüfungsungerechtigkeiten vermieden werden. Berlin ist bisher das einzige Bundesland, dass eine solche Regelung in sein Hochschulgesetz aufnimmt. Andernorts haben nur einzelne Hochschulen derartige Regelungen erlassen.

Eine Stellungnahme der wissenschaftspolitischen Sprecher*innen von Rot-Rot-Grün zur Änderung des BerlHG finden Sie hier.

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