Start ins digitale Sommersemester

Start ins digitale Sommersemester

Die Berliner Hochschulen starten ab dem 20. April in das Sommersemester 2020 und damit in die digitale Vorlesungszeit, einige beginnen die Online-Lehre bereits früher. Da wegen des Coronarisikos bis auf weiteres keine Präsenzveranstaltungen stattfinden, wollen die Berliner Hochschulen ihren Studierenden ein möglichst breites Spektrum an digitalen Lehr-, Lern- und Prüfungsangeboten zur Verfügung stellen. “Wir danken allen Studierenden, Lehrenden, Beschäftigten und allen Beteiligten, die daran mitwirken, dieses außergewöhnliche Berliner Sommersemester 2020 so gut wie möglich zu gestalten”, heißt es aus der Senatskanzlei. Sie hatte sich mit den staatlichen, konfessionellen und privaten Hochschulen auf ein “digitales Semester” verständigt. Außer dem VirtualCampusBerlin-Sofortprogramm in Höhe von zehn Millionen Euro stellt die Wissenschaftsverwaltung weitere Mittel zur Verfügung, damit mehr als 1.000 Lehrende die Schulungsangebote für digitale Lehre am Berliner Zentrum für Hochschullehre nutzen können.

Mit den staatlichen Hochschulen wurden Rahmenbedingungen zur Durchführung des Sommersemesters vereinbart, die auch den privaten und konfessionellen Hochschulen empfohlen werden. Für die Studierenden, Lehrenden und Beschäftigten soll es ein größtmögliches Maß an Verlässlichkeit und Planungssicherheit geben. Zugleich sollen Nachteile, die sich aus den aktuellen erschwerten Bedingungen ergeben, so weit wie möglich vermieden werden. So können Studierende etwa Prüfungs- und Lehrangebote nach individueller Möglichkeit annehmen und Leistungspunkte erbringen. Das Sommersemester wird aber nicht auf die Fachstudienzeit angerechnet. Für Studierende, die nicht alle geplanten Lehrveranstaltungen und Prüfungen ablegen können, wirkt sich dies nicht nachteilig auf die Regelstudienzeit aus. Die Hochschulen haben Vorkehrungen getroffen, die die automatische Verschiebung von Regelterminen für kommende Semester sicherstellen. Für das Sommersemester 2020 vorgesehene Verträge mit studentischen Hilfskräften werden grundsätzlich abgeschlossen und die Lehraufträge für Lehrbeauftragte grundsätzlich erteilt. Über die Frage, ob die nach jetzigem Stand spätestens am 20. Juli endende Vorlesungszeit verlängert werden muss, wird zu einem späteren Zeitpunkt zusammen mit den Hochschulen entschieden.

Informationen der Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung zum Berliner Sommersemester 2020: Download

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