Verlängerte Regelstudienzeit auch im Wintersemester

Verlängerte Regelstudienzeit auch im Wintersemester

Wegen der pandemiebedingten Einschränkungen im Studienbetrieb wird die Regelstudienzeit im Land Berlin auch um das Wintersemester 2020/2021 verlängert. Der Regierende Bürgermeister und Wissenschaftssenator Michael Müller hat bereits am 11. Dezember eine entsprechende Verordnung unterzeichnet. Damit gilt für Studierende, die in diesem Wintersemester an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Berlin eingeschrieben und nicht beurlaubt sind, eine von der Regelstudienzeit abweichende, um ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit. So ist sichergestellt, dass sich pandemiebedingte Verzögerungen im Studium nicht nachteilig zum Beispiel auf die Förderungshöchstdauer beim BAföG auswirken.

Mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Bereich des Hochschulrechts vom 28. September 2020 hat Berlin Regelungen getroffen, um pandemiebedingte Nachteile für Studierende im Studienverlauf zu vermeiden. Dieses Gesetz ermöglicht die Einführung einer individuellen Regelstudienzeit, die bereits im Sommersemester Anwendung fand und nun für das Wintersemester verlängert ist.

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