Exzellenzverbund jetzt Körperschaft öffentlichen Rechts

Exzellenzverbund jetzt Körperschaft öffentlichen Rechts

Das Abgeordnetenhaus hat bei seiner Plenarsitzung am 1. Oktober 2020 die Errichtung einer Kooperationsplattform für den Exzellenzverbund beschlossen: Sie soll als Körperschaft öffentlichen Rechts die Förderung von Talenten, den Wissenstransfer und die Ressourcenteilung der Berlin University Alliance unterstützen. Der Exzellenzverbund mit allen Universitäten und der Charité ist “etwas ganz Neues”, hob Ina Czyborra in ihrer Rede dazu hervor. Und weil er so neu ist, müsse das Land Berlin gesetzgeberisch tätig werden. “Das haben wir zugesagt. Wir haben die Körperschaft errichtet, die der Berlin University Alliance helfen soll, die 24 Millionen Euro im Jahr – 6 Millionen Euro geben wir als Land Berlin noch oben drauf – vernünftig auszugeben”, erläuterte sie. Die Errichtung der Körperschaft baue Bürokratie bei Forschungskooperationen ab.

“Ich glaube, uns allen wird in diesen aufgeregten Zeiten klar, wie wichtig es ist, dass das, was geforscht wird, auch vernünftig kommuniziert wird, und zwar so, dass die Menschen es verstehen, dass sie es bewerten und beurteilen können”, ging sie auf die Ziele des Exzellensverbunds ein. “Es geht um den Wissenstransfer und um gemeinsame Strategien zur Förderung von Wertigkeit, Qualität, Integrität und Glaubwürdigkeit von Forschung – das sind ganz zentrale Fragen. Es geht darum, Talente aller Altersstufen und aller Herkünfte zu fördern, und es geht darum, Ressourcen besser zu teilen, sodass gerade in investitionsintensiven Bereichen mit den vorhandenen Großgeräten, Ressourcen etc. möglichst effektiv gemeinsam gearbeitet werden kann. Übergreifend geht es noch um Diversity und Geschlechtergerechtigkeit, um die Frage des Lehrens und des Lernens – wie funktioniert eigentlich Wissensvermittlung? – und um die Internationalisierung der Forschung.”

Und weiter: “Exzellenz, das sind vor allem Fragen, wo die Wissenschaft gemeinsam gesagt hat: Das sind die Fragen, die für die Lösung der Probleme, die wir haben, notwendig sind, die wir gemeinsam, im Verbund und international mit allen Kräften, die wir haben, bearbeiten müssen. Es sind die Fragen, die auch uns als Politik ganz besonders intensiv beschäftigen, zu denen wir die Wissenschaft, aber auch die größtmögliche Relevanz und Exzellenz in der Forschung brauchen, damit die Fragen, bei denen es auch ein bisschen auf Zeit ankommt – gerade bei Klimaschutzfragen, wo man sagen kann, dass wir nicht mehr jahrzehntelang Zeit haben, bei Fragen des Globalen Südens ebenfalls –, schnell, effektiv und in Berlin bestmöglich erforscht werden. Dafür machen wir das Gesetz, und das beschließen wir heute. Dann sind wir einen großen Schritt weiter bei der Weiterentwicklung des Berliner Wissenschaftssystems.”

Zum Hintergrund

Im Februar 2018 schlossen sich die Freie Universität Berlin, die Humboldt-Universität zu Berlin, die Technische Universität Berlin und die Charité –Universitätsmedizin Berlin (Charité) per Kooperationsvertrag zur Berlin University Alliance (BUA) zusammen. Damit bewarben sie sich als bundesweit erster Exzellenzverbund um eine Förderung im Rahmen der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder und waren erfolgreich. Die Förderung startete am 1. November 2019. Mit der Kooperationsplattform als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist eine zentrale Verwaltungseinheit geschaffen. Sie soll die BUA-Partner bei der Umsetzung der Verbundziele unterstützen und die Zusammenarbeit zwischen ihnen und anderen Akteuren erleichtern.

Rede im Wortlaut im rbb Archiv: Ina Czyborra zur Kooperationsplattform für den Exzellenzverbund bei der Plenarsitzung am 1. Oktober 2020.

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