Gute-Kita-Gesetz für mehr Qualität und weniger Gebühren

Gute-Kita-Gesetz für mehr Qualität und weniger Gebühren

Mit dem Gute-Kita-Gesetz von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey investiert der Bund in mehr Qualität und weniger Gebühren: Das Bundeskabinett hat den Entwurf für dieses Gesetz am 19. September 2018 beschlossen. Damit ist die Grundlage für gute Bildung und Betreuung von Anfang an gelegt. Jedes Kind soll die gleichen Startchancen bekommen, unabhängig vom Einkommen der Eltern und vom Wohnort.

„Noch nie hat eine Bundesregierung so viel Geld in die Betreuung der Kleinsten investiert: Bis 2022 stellt der Bund insgesamt 5,5 Milliarden Euro bereit”, betont Sönke Rix, der familienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. Das Gute-Kita-Gesetz gebe ausdrücklich keine bundesweit einheitlichen Qualitätsstandards vor. Vielmehr könnten die Länder das Geld dort investieren, wo es jeweils am meisten hilft. Der Bund knüpfe demnach an die Stärken einerseits und den Entwicklungsbedarf andererseits an. Er stelle den Bundesländern dazu einen Instrumentenkasten zur Verfügung. “Beispielsweise bedarfsgerechter Betreuungsumfang und -zeit, guter Fachkraft-Kind-Schlüssel, Fachkräftesicherung in der Kindertagesbetreuung, Stärkung von Leitungskräften, bessere sprachliche Bildung oder hochwertiges Mittagessen – wo auch immer die Länder besonderen Bedarf sehen, können sie für mehr Qualität sorgen”, erläutert Rix. “Für die Umsetzung der Ziele schließen Bund und Länder Verträge. Inwieweit die Länder ihre Ziele erreicht haben, wird jährlich in einem Monitoringbericht des Bundesfamilienministeriums transparent gemacht.”

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Der Entwurf für das Gute-Kita-Gesetz wird jetzt an den Deutschen Bundestag überwiesen und dann dort beraten. Ferner wird eine Beratung im Bundesrat folgen.

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