Ina Czyborra begrüßt „eg-check“-Verfahren für Berlin

Ina Czyborra begrüßt „eg-check“-Verfahren für Berlin

Der Senat hat jetzt beschlossen, im gesamten öffentlichen Dienst des Landes Berlin das „eg-check“-Verfahren einzuführen. Dieses Verfahren dient der Überprüfung, ob Männer und Frauen bei gleicher und gleichwertiger Arbeit das gleiche Entgelt erhalten. Die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Dr. Ina Czyborry, begrüßt diesen Schritt. “Es geht nicht an, dass Frauen auch im Öffentlichen Dienst bei gleicher Qualifikation und gleichen Rahmenbedingungen weniger verdienen als Männer. Nicht länger hinnehmbar ist auch, dass Tätigkeiten von Frauen und Männern unterschiedlich bezahlt werden, obwohl die tatsächlichen Anforderungen und Belastungen gleichwertig zu beurteilen sind”, betont sie. “Derzeit beträgt diese Lohnlücke, die nicht mit äußeren Faktoren erklärbar ist, durchschnittlich 7 Prozent. Offenbar werden Frauen schlechter bezahlt, nur weil sie Frauen sind. Das müssen wir ändern. Das Land Berlin muss mit seiner Verwaltung und seinen Unternehmen bei der Entgeltgleichheit voran gehen und alle Formen der Diskriminierung beseitigen. Gleiche und gleichwertige Arbeit müssen auch gleich bezahlt werden.”

Der Verdienstunterschied von Männern und Frauen beträgt im Öffentlichen Dienst in Berlin rund 11 Prozent. Hierfür gibt es „erklärbare Faktoren“ wie die Dauer der Ausbildung oder das Dienstalter. Jedoch bleibt selbst bei Berücksichtigung dieser Faktoren ein Verdienstunterschied bestehen – die so „bereinigte“ Lohnlücke liegt bei durchschnittlich 7%. Das „eg-check“-Verfahren ist ein Prüfinstrument für Entgeltgleichheit, das wichtige Bestandteile der Vergütung wie das Grundgehalt, Leistungsvergütungen und Erschwerniszuschläge bezüglich möglicher Diskriminierung analysiert. Dadurch werden Ursachen von Ungleichbehandlung und ihre finanziellen Auswirkungen transparent. Anders als das verwandte Verfahren Logib-D prüft es auch mittelbare Entgeltdiskriminierung.

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Die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen hatte 2014 modellhaft einige Instrumente des „eg-check“-Verfahrens angewendet, um zu überprüfen, ob der Grundsatz der gleichen Bezahlung für gleiche oder gleichwertige Arbeit beachtet wird. Dabei zeigte sich, dass eine geschlechtsneutrale Arbeitsbewertung durch die Entgeltordnung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst erschwert wird. Erste Ergebnisse der aktuellen Prüfung mit dem „eg-check“-Verfahren sollen zum Equal Pay Day im Mär z 2016 vorgestellt werden.

Über das „eg-check“-Verfahren können Sie sich hier informieren.

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