Hochschulverträge unterzeichnet: Gute Basis für die Wissenschaft

Hochschulverträge unterzeichnet: Gute Basis für die Wissenschaft

Seit dem 16. Januar 2018 sind die neuen Hochschulverträge und der Charité-Vertrag in Kraft. “Damit sichern wir unseren Hochschulen über einen Zeitraum von fünf Jahren stabile Zuwächse und insgesamt eine gute finanzielle Basis für die Wissenschaft in Berlin. Ich höre nur Positives zu den Vereinbarungen, alle sind zufrieden”, freut sich Ina Czyborra über die Vertragsunterzeichnung. “Gute Vorarbeit, intensive Debatten und der konstruktive Dialog aller beteiligten Akteure werden mit einem großartigen Ergebnis belohnt.”

Die Hochschulverträge regeln die Finanzierung der elf staatlichen Berliner Hochschulen und der Charité Universitätsmedizin Berlin für die Jahre 2018 bis 2022 mit einem Gesamtvolumen von 8,1 Milliarden Euro und einer jährlichen Budgetsteigerung um 3,5 Prozent. Erstmals haben sie eine Laufzeit von fünf Jahren, was die Planungssicherheit für die Hochschulen verbessert. Die Verträge enthalten auch konkrete Zielvorgaben, die jeweils mit den Hochschulen ausgehandelt wurden.

Das wurde vertraglich festgelegt

Die finanzielle Ausstattung der staatlichen Hochschulen wird im Vertragszeitraum um knapp 650 Millionen Euro erhöht. Im Jahr 2022 wird so das Gesamtvolumen auf 1,4 Milliarden Euro ansteigen, das bedeutet im Jahr 2022 ein Plus von 221 Millionen Euro verglichen mit dem Stand 2017. Der Mittelaufwuchs der Charité beläuft sich im gleichen Zeitraum auf 114 Millionen Euro. Im Jahr 2022 steigt der Zuschuss an die Charité damit auf 246,8 Millionen Euro, verglichen mit 207,8 Millionen Euro im Jahr 2017. Zudem soll die 3,5-prozentige Steigerung ab 2019 auch erstmals für die allgemeinen Zuschüsse für Investitionen an den Hochschulen und der Charité gelten.

Vereinbart sind darüber hinaus Verbesserungen bei Studien- und Beschäftigungsbedingungen. So soll der Anteil unbefristeter Verträge bei dem aus Landesmitteln beschäftigten wissenschaftlichen Personal im akademischen Mittelbau bis 2020 mindestens 35 Prozent betragen, zudem wird die Vergütung für Lehrbeauftragte deutlich erhöht. Erstmals wird in den Verträgen eine gezielte Förderung von Digitalisierungs- und Open-Access-Maßnahmen vereinbart. Die Hochschulen erhalten hierfür zusätzlich 28 Millionen Euro, an die Charité fließen für diesen Zweck 6,1 Millionen Euro.
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Für den umfangreichen Ausbau der Lehrkräftebildung werden den Universitäten über die Verträge zusätzlich 70 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Fachhochschulen werden mit der Finanzierung von zusätzlichen Stellen im Mittelbau gestärkt, die Universitäten und die Charité erhalten einen Innovationsfonds für die Unterstützung des Verbundantrags im Exzellenzstrategie-Wettbewerb. Weitere Impulse werden an den Universitäten unter anderem in den Bereichen der Integrations- und Migrationsforschung, der islamischen Theologie und der Friedens-, Konflikt- und Terrorismusforschung gesetzt.

Im Charité-Vertrag wird die Fortführung der Kooperation mit dem Max-Delbrück-Zentrum für Molekulare Medizin (MDC) im Berliner Institut für Gesundheitsforschung (BIG) festgehalten. Die Initiative zur Entwicklung und Implementierung von Alternativmethoden zu Tierversuchen in Kooperation mit den Berliner Hochschulen und dem MDC wird mit 8,6 Millionen Euro gefördert. Für die Ausbildung von Pflegefachkräften wird die Charité einen neuen Studiengang einrichten und erhält hierfür im Rahmen des Vertrags insgesamt 7,9 Millionen Euro. Für die Weiterentwicklung der Berlin School of Public Health in Kooperation mit Berliner Hochschulen sieht der Vertrag 2,5 Millionen Euro vor. Zur Unterstützung des Aufbaus einer Einrichtung für Palliativmedizin werden im Vertrag 1,25 Millionen Euro bereitgehalten. Für die geplante Überführung der Charité Facility Management GmbH (CFM) als Tochter der Charité in öffentliches Eigentum wird die Prüfung weiterer Unterstützungsmöglichkeiten durch das Land vereinbart.

Alle Einzelverträge 2018-2022 online

 

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