25 Jahre Landesgleichstellungsgesetz in Berlin

25 Jahre Landesgleichstellungsgesetz in Berlin

Vor 25 Jahren hat es Geschichte geschrieben und hat auch heute noch bundesweit Vorbildcharakter: das Berliner Landesgleichstellungsgesetz (LGG). Gerade hat es Jubliäum gefeiert und hat der Senat dem Abgeordnetenhaus den Zwölften LGG-Umsetzungsbericht für den Zeitraum Mitte 2012 bis Mitte 2014 vorgelegt. “Die neuen Zahlen zeigen einmal mehr: Das LGG wirkt. Die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern kommt im Land Berlin weiter voran”, freut sich Ina Czyborra, die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus. “Frauen übernehmen inzwischen mehr Verantwortung in Führungspositionen, nachdem sie lange insbesondere bei den höheren Einkommen stark unterrepräsentiert waren. Allerdings sind sie in den Spitzenpositionen bei Vorständen und Geschäftsleitungen der Unternehmen des Landes noch selten anzutreffen. Gleichwohl schreibt das LGG eine Erfolgsgeschichte. Die gesetzlichen Vorgaben haben den Impuls zum Beispiel für Konzepte zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie und zum Wissenstransfer für Nachwuchskräfte gegeben. Das kommt beiden Geschlechtern zu gute, schafft Synergien und hilft, die Arbeitskraft aller Beschäftigten zu sichern”, betont sie.

Der Frauenanteil an Referatsleitungen in den obersten Landesbehörden hat sich binnen zehn Jahren von 25 Prozent auf 43 Prozent und für Abteilungsleitungen von 8 Prozent auf 31 Prozent erhöht. Inzwischen sind ebenso viele Frauen wie Männer in den höheren Dienst eingruppiert: Im Jahr 2000 waren dies 11 Prozent der Frauen im Landesdienst, 2014 nun 18 Prozent. Der Anteil der Professorinnen an den Hochschulen ist nochmals leicht auf 30,2 Prozent gestiegen. Damit liegt Berlin weiter bundesweit an der Spitze (Bundesdurchschnitt 21,3 Prozent).

Auch in Landesämtern, Gerichten und Bezirksverwaltungen haben Frauen in steigendem Maße Stellen im höheren Dienst besetzt, die Anteile lagen meist zwischen 35 Prozent und 40 Prozent. Das galt auch für große öffentliche Anstalten Berlins, wie die Wasserbetriebe, die Stadtreinigungsbetriebe und die Investitionsbank. Frauen besetzten auch 35 Prozent der Führungspositionen in Anstalten, Stiftungen und Körperschaften öffentlichen Rechts. In Unternehmen mit Landesbeteiligung waren sogar 37 Prozent der Vorstände und Geschäftsführungen weiblich. 2012 waren es erst 30 Prozent bzw. 15 Prozent.

In Beschäftigungsbereichen mit überwiegend technischen Berufen, wie im IT-Dienstleistungszentrum und im Konrad-Zuse-Zentrum, oder in traditionellen Männerdomänen, wie der Polizei, Feuerwehr und den Berliner Verkehrsbetrieben, liegen die Frauenanteile vor allem im Leitungsbereich noch meist unter 20 Prozent.

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Die Anfänge des Berliner Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) fallen in die Zeit der frauenpolitischen Debatten Ende der 1970er/Anfang der 1980er Jahre. 1984 wurden zunächst Leitlinien für weibliche Beschäftigte im öffentlichen Dienst erlassen. Vier Jahre später stellte ein Bericht dazu fest, dass sich die berufliche Situation von Frauen nicht verbessert hatte, und kritisierte den unverbindlichen Charakter der Leitlinien. Im Ergebnis wollte der rot-grüne Senat Frauenförderung verbindlich als Gesetz verankern. Nach schwierigen parlamentarischen Verhandlungen wurde schließlich am 29. November 1990 das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) verabschiedet, das am 13. Januar 1991 in Kraft trat. Dieses Gesetz – seit 1993 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) – wurde zuletzt im Jahr 2010 umfassend novelliert.

Zwölfter Bericht über die Umsetzung des Berliner Landesgleichstellungsgesetzes

Pressemitteilung auf der Website der Senatsfrauenverwaltung

Geschichte, Details, Hintergründe und Berichte zum LGG

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