R2G zum Tarifkonflikt bei der CFM

R2G zum Tarifkonflikt bei der CFM

Trotz zahlreicher Gespräche und Bemühungen dauert der Tarifkonflikt bei der Charité Facility Management weiter an. Dazu erklären die wissenschaftpolitischen Sprecher_innen der rot-rot-grünen Regierungskoalition Dr. Ina Czyborra (SPD), Tobias Schulze (Die Linke) und Anja Schillhaneck (Bündnis 90/Die Grünen): “Die Beschäftigten der Charité Facility Management GmbH (CFM) leisten wesentliche Dienste, ohne die die Charité nicht als  international renommierte Universitätsmedizin in Wissenschaft und Krankenversorgung funktionieren würde. Im Koalitionsvertrag haben SPD, Linke und Grüne vereinbart, die CFM vollständig in öffentliches Eigentum zu überführen. Dies wird zum 1.1.2019 geschehen. Vor diesem Hintergrund ist aber unverständlich, dass derzeit ein Vertragsangebot auf dem Tisch liegt, das eine Laufzeit weit über diesen Zeitpunkt hinaus vorsieht. Sicher muss direkt nach dem Übergang der CFM als 100%ige Charité-Tochter Zeit sein für eine etwaige Neuaufstellung. Aber auch für eine Neubewertung der tatsächlichen Kosten von Management und Beratung, die derzeit gegenüber den privaten Partnern in der CFM mit einer pauschalen Management Fee in Millionenhöhe abgegolten werden.”


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Und weiter: “Eine notwendige Phase des Intregrationsprozesses kann aber keineswegs als Begründung dafür herhalten, die Kolleginnen und Kollegen der CFM jetzt auf einen Tarifvertrag mit einer Laufzeit von 31 Monaten festgelegen zu wollen. Der angebotene Grundlohn von 11 Euro ist ein erster Schritt, der für mehr als die Hälfte der Beschäftigten eine Verbesserung bringt. Die Beschäftigten der CFM haben aber, genauso wie die Beschäftigten anderer Beteiligungen und Töchtern von Landesunternehmen, ein berechtigtes Interesse daran, nicht von der übrigen Tarifentwicklung abgehängt zu werden. Nicht zufällig beschließt das Abgeordnetenhauses gemeinsam mit dem Haushaltsgesetz auch den Auftrag an den Senat, alsbald darzulegen, wie Tarifbindung und Lohn- und Gehaltsentwicklung auch in diesen Fällen, genauso wie bei den Zuschussempfängern,abgesichert werden können. Das gilt selbstverständlich auch für die CFM.”

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