Hochschulverträge in der parlamentarischen Beratung

Hochschulverträge in der parlamentarischen Beratung

Vor der parlamentarischen Sommerpause haben die Hochschulverträge 2018-2022 das Abgeordnetenhaus erreicht. Das für Wissenschaft zuständige Ressort in der Senatskanzlei hat die Inhalte bereits mit den Hochschulen ausgehandelt und der Senat hat die Verträge beschlossen. Vor der Unterzeichnung ist noch die Zustimmung des Abgeordnetenhauses nötig. Ina Czyborra, die wissenschaftspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, erläutert wesentliche Aspekte und Verabredungen.

Meine Einschätzung: “Die neuen Hochschulverträge sind eine sehr gute Ausgangsbasis, um die Bedingungen für Studium und Lehre sowie für die Beschäftigten an den elf Berliner staatlichen Hochschulen weiter zu verbessern. Sie bieten für fünf Jahre Planungssicherheit und das bei erhöhter Grundfinanzierung um jährlich 3,5 Prozent. Im Jahr 2022 wird das Gesamtvolumen dann insgesamt 1,4 Milliarden Euro betragen. Das Land Berlin steht verlässlich an der Seite seiner Hochschulen und unterstützt sie dabei, Qualität und Leistungen sowie interne Strukturen kontinuierlich weiter zu entwickeln. Das zeigt sich zum Beispiel am Innovationsfonds, mit dem die drei Universitäten ihren Verbundantrag im Exzellenzstrategie-Wettbewerb erfolgreich vertreten können. Das zeigt sich auch an den zusätzlich rund 28 Millionen Euro für die Fachhochschulen, die damit ihr Personal im Mittelbau aufbauen und in der Verwaltung sichern können.”

Gute Arbeit: “Die neuen Hochschulverträge setzen wichtige wissenschaftspolitische Ziele der Koalition um. Das gilt besonders für das Thema Gute Arbeit in der Wissenschaft. Für Daueraufgaben sind Dauerstellen zu schaffen. So verpflichten sich die Hochschulen, bis Ende 2020 mindestens 35 Prozent der Beschäftigten im Mittelbau unbefristete Perspektiven zu bieten. Ebenso wird die Mindestvergütung der Lehrbeauftragten in zwei Stufen angehoben und soll anschließend ab 2020 um jährlich 2,35 Prozent steigen. Dadurch werden die Karriereperspektiven neben der herkömmlichen Professur gestärkt. Dies geschieht auch durch die Einführung von Tenure-Track-Professuren, die wir bereits ins Berliner Hochschulgesetz geschrieben haben und die in den Hochschulverträgen finanziell abgesichert werden.”

Lehrkräfte: “Gut angelegtes Geld sind die plus 75 Millionen Euro, die in der Vertragslaufzeit zusätzlich in die Lehrkräftebildung fließen. Erstmals wurden dabei detailliert Verabredungen zu Schularten und Fächern getroffen.”

Institute: “Wichtige gesellschaftspolitische Akzente werden mit dem Aufbau des Instituts für Islamische Theologie und der Weiterentwicklung des Berliner Instituts für Migrations- und Integrationsforschung sowie der Berlin School of Public Health gesetzt.”
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Digitalisierung: “Mir persönlich ist das Thema Digitalisierung wichtig. In die Digitalisierung der Hochschulen sollen zusätzlich 28 Millionen Euro fließen. Außerdem soll die freie Nutzung wissenschaftlicher Ergebnisse und Daten, Stichworte sind Open Access und Open Data, vorangetrieben werden.”

Gleichstellung: “Mit den neuen Hochschulverträgen kommen wir auch bei der Gleichstellung und der Erhöhung des Frauenanteils auf allen Ebenen weiter. Professuren und innovative Projekte im Bereich der Gender Studies sollen ausgebaut werden.”

Berlin war 1997 eines der ersten Bundesländer, das das Instrument der Hochschulverträge eingeführt hat. Die Verträge regeln die Finanzierung und Entwicklung der staatlichen Hochschulen. Dabei ist die Höhe der finanziellen Zuschüsse von der Erfüllung konkreter Zielvorgaben abhängig, die jeweils mit den Hochschulen ausgehandelt werden.

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