Ina Czyborra begrüßt Neuregelung beim Unterhaltsvorschuss

Ina Czyborra begrüßt Neuregelung beim Unterhaltsvorschuss

Die Bezugsdauergrenze beim Unterhaltsvorschuss wird aufgehoben, die  Altersgrenze wird von 12 auf 18 Jahre angehoben. Darauf haben sich Bund und Länder bei der Neuregelung des Länderfinanzausgleichs verständigt. Unterhaltsvorschuss können Alleinerziehende beantragen, die unregelmäßig oder gar keinen Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten. Bisher gab es vom Staat Unterhaltsvorschuss für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres und für maximal 72 Monate. Die Neuregelung soll ab dem 1. Januar 2017 gelten. Das Land Berlin hatte im Juni eine entsprechende Bundesratsinitiative gestartet und kann jetzt einen Erfolg verbuchen.

Ina Czyborra: “Ein-Eltern-Familien erziehen ihre Kinder unter erschwerten Bedingungen. Die Situation verschärft sich noch, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt für das Kind zahlt. Bundesweit leben fast eine Million Kinder in Ein-Eltern-Familien in Armut. Jeder Cent muss dreimal umgedreht werden auch über das 12. Lebensjahr des Kindes hinaus. Die bisherige Altersgrenze beim Unterhaltsvorschuss ist nicht nachvollziehbar. Deshalb begrüße ich die Neuregelung ausdrücklich. Berlin ist die Stadt der Alleinerziehenden. Während bundesweit jede fünfte Familie eine Ein-Eltern-Familie ist, ist es in Berlin fast jede dritte. Die Verlängerung des Unterhaltvorschusses gibt diesen Familien mehr Sicherheit und verbessert ihre Situation.”

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In Berlin sind 32 Prozent der Familien mit Kindern unter 18 Jahren Ein-Eltern-Familien. In ihnen wachsen rund 100.000 Kinder auf. Zu 90 Prozent sind die Alleinerziehenden Frauen. Wenn der zweite Elternteil – in der Regel der Vater – keinen Unterhalt zahlt, muss das Jugendamt in Vorleistung gehen: 55 Millionen Euro Unterhaltsvorschuss wurden 2015 in Berlin gezahlt, rund 27.000 Kinder waren betroffen.

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