Altersgrenzen auf den Prüfstand

Altersgrenzen auf den Prüfstand

Der öffentliche Dienst erfüllt als Arbeitgeber eine Vorbildfunktion, die auch für die Besetzung von offenen Stellen gilt. Eine Anfrage der SPD-Abgeordneten Irene Köhne und Dr. Ina Czyborra zeigt, dass Altersdiskriminierung bei Stellenbesetzungen im öffentlichen Dienst Berlins kein Thema ist. Allerdings gibt es in einigen Bereichen Altersgrenzen für die Anstellung, die nach Ansicht der Abgeordneten auf den Prüfstand gehören.

Mit einer Kleinen Anfrage im Abgeordnetenhaus machen die SPD-Abgeordneten Ina Czyborra und Irene Köhne auf das Thema Altersgrenzen bei Stellenbesetzungen im öffentlichen Dienst aufmerksam. Die im Rahmen der Senatsantwort nun vorliegenden Daten zeichnen zunächst ein positives Bild für den Umgang mit dem Alter bei Stellenbesetzungen in der Berliner Verwaltung: Die Einstellungsquote von Bewerberinnen und Bewerbern über 50 Jahren ist in Bezirksämtern und Senatsverwaltungen höher als die Bewerbungsquote dieser Altersgruppe. „Im Verwaltungsdienst wird Erfahrung geschätzt und das ist auch gut so“, resümiert Irene Köhne. Allerdings: Bei Neueinstellungen von über 50-jährigen handelt es sich vor allem um Angestellte. Für den Einstieg in eine Beamtenlaufbahn gelten in vielen Tätigkeitsbereichen Altersgrenzen – und mehr als die Hälfte der im Berliner öffentlichen Dienst Beschäftigten sind aktuell Beamtinnen und Beamten. „Die Regelungen zu Altersgrenzen orientieren sich an 40 Jahre währenden durchgehenden Arbeitsverhältnissen, die es heute so nicht mehr gibt. Deshalb gehören sie auf den Prüfstand“, betont Dr. Ina Czyborra. „Heute wechseln die Menschen Berufe und Branchen, steigen in Phasen von Familienarbeit und Pflegezeit ein und aus und orientieren sich entsprechend ihres Lebenslaufs auch immer wieder neu. Darauf muss der öffentliche Dienst Antworten geben und bestehende Altersgrenzen zum Beispiel auch bei der Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums prüfen.“

Neue Herausforderung für die Personalpolitik: Bis zum Jahr 2018 werden knapp ein Viertel der Beschäftigten aus dem öffentlichen Landesdienst altersbedingt ausscheiden. Gleichzeitig wird vor dem Hintergrund einer wachsenden Millionenmetropole mehr Personal benötigt. „Bei Neueinstellungen sollten gerade die Potenziale von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern über 50 Jahren erschlossen werden“, erklärt Irene Köhne und verweist darauf, dass knapp ein Drittel der aktuell in Berlin gemeldeten Arbeitssuchenden dieser Altersgruppe angehört. Ihre Kollegin Ina Czyborra ergänzt: „Die Argumentation, es lohne sich nicht mehr, jemanden um die 50 auszubilden oder anzulernen oder weiterzubilden, ist von vorgestern. Menschen in diesem Alter sind auch nicht unqualifiziert und ohne Lebens- und Berufserfahrung. Ganz im Gegenteil bringen sie diverse Kompetenzen mit und sind bereit, sich den Anforderungen des lebenslangen Lernens zu stellen. Schließlich muss auch Sorgearbeit als Leistung anerkannt werden. Auch hier hat die öffentliche Verwaltung eine Vorbildfunktion.“
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Die beiden Abgeordneten machen sich insbesondere für ein Wiedereinstiegsprogramm für ältere Arbeitnehmerinnen in den öffentlichen Dienst des Landes Berlin stark. „Für Frauen nach der Familienpause ist der Landesdienst eine gute Wiedereinstiegsmöglichkeit. Dies gilt auch für Führungspositionen. Die Berliner Verwaltung ist gefordert, hier verstärkt den Quereinstieg zu ermöglichen“, so Ina Czyborra.

Die Anfrage im Wortlaut: S17-17006AlterÖD

 

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